Gewährleistungsfrist und Haftung
Die Firma Ötscher Berufskleidung Götzl GmbH wird für Mängel, die bei Übergabe der Ware vorhanden sind, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Es kommt das österreichische Gesetz zur Anwendung) einstehen.
Hinweis für Verbraucher (Privatpersonen)
Die Gewährleistungsfrist beträgt, wenn nicht anders vereinbart, ein Jahr (24 Monate) ab Erhalt der Ware.
Hinweis für Unternehmen
Die Gewährleistungsfrist beträgt, wenn nicht anders vereinbart, ein Jahr (12 Monate) ab Erhalt der Ware.
Haftung
Fa. Ötscher Berufskleidung Götzl GmbH haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln und bei schriftlichen Abgabe einer Beschaffenheitsgarantie. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Für sonstige Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet Ötscher Berufskleidung Götzl GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichungdes Vertragszwecks von wichtiger Bedeutung ist und sofern die
Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware typisch und vorhersehbar sind. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Schäden sind ausgeschlossen.






